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Neue Heizungsfreiheit oder Kostenfalle? Was das Aus des GEG für Ihre Heizung wirklich bedeutet

  • Autorenbild: Thorsten Hegemann
    Thorsten Hegemann
  • 25. Feb.
  • 3 Min. Lesezeit


Die Nachrichtenlage hat sich quasi über Nacht überschlagen: Die neue Bundesregierung hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) – oft einfach "Heizungsgesetz" genannt – in seiner bisherigen Form de facto beerdigt. Das neue "Gebäudemodernisierungsgesetz" soll Eigentümern die Freiheit zurückgeben, sich wieder ohne starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für eine neue Öl- oder Gasheizung zu entscheiden.

Viele Hausbesitzer atmen jetzt auf. Doch als Energieberater muss ich an dieser Stelle eine deutliche Warnung aussprechen: Die neue politische Freiheit entpuppt sich bei genauem Hinsehen als massive Kostenfalle. Denn die Gesetze der Physik und die Vorgaben der Europäischen Union lassen sich im Bundestag nicht einfach wegstimmen.


Die neuen Regeln: Was wurde gestrichen – und was kommt stattdessen?

Die harten Vorgaben der bisherigen "Ampel"-Regierung sind Geschichte. Die Paragrafen 71 bis 71p, die den verpflichtenden Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien regelten, fallen weg. Auch die starre "Biotreppe", die Hausbesitzer zwang, ab 2029 bereits 15 Prozent und ab 2035 stolze 30 Prozent teures Biogas beizumischen, wurde massiv entschärft.

Stattdessen plant die Regierung nun deutlich moderatere Grüngasquoten für neu eingebaute Gasheizungen:

  • Ab 2028: Start mit einer Quote von 1 Prozent

  • Ab 2029: Anstieg auf 10 Prozent

Das klingt im ersten Moment nach einer enormen Erleichterung. Das Problem liegt jedoch nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel – und an den internationalen Energiemärkten.


Die unsichtbare Gefahr: Der europäische CO₂-Preis ab 2027

Während die deutsche Politik Erleichterungen verspricht, rollt auf europäischer Ebene eine Kostenlawine auf fossile Brennstoffe zu. Im Jahr 2027 startet der neue europäische Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Bereiche Gebäude und Verkehr.

Das bedeutet: Der CO₂-Preis für Erdgas und Heizöl wird künftig nicht mehr von der Bundesregierung gedeckelt, sondern bildet sich frei am Markt. Wirtschaftsinstitute und Experten gehen davon aus, dass dieser Preis bis 2030 drastisch ansteigen wird – Prognosen sprechen von über 100 bis 150 Euro pro Tonne CO₂.

Das schlägt direkt auf Ihre Gas- oder Ölrechnung durch. Eine Gasheizung, die Sie heute einbauen, wird Sie in den 2030er Jahren im Unterhalt voraussichtlich ein Vielfaches der heutigen Kosten bescheren – völlig unabhängig davon, was das deutsche Gesetz erlaubt. Ölheizungen trifft es aufgrund ihres höheren CO₂-Ausstoßes sogar noch härter.


Das Biogas-Dilemma: Auch 10 Prozent sind teuer

Auch die stark reduzierte Grüngasquote von 10 Prozent ab dem Jahr 2029 wird die Heizkosten spürbar in die Höhe treiben. Der Grund ist simpel: Biogas (Biomethan) ist und bleibt ein knappes, aufwendig produziertes Gut.

Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) hat mehrfach belegt, dass sich mit dem in Deutschland realistisch verfügbaren Potenzial an Gülle und Bioabfällen maximal 10 bis 13 Prozent des gesamten deutschen Gasbedarfs decken lassen. Wir haben gar nicht genug Flächen und Ressourcen, um massenhaft billiges Biogas für private Heizungskeller zu produzieren. Wenn ab 2029 Millionen Haushalte diese 10-Prozent-Quote erfüllen müssen, trifft eine enorme Nachfrage auf ein stark begrenztes Angebot. Die Folge: Der Preis für dieses Gasgemisch wird hoch bleiben.


Fazit: Investieren Sie in Sicherheit, nicht in fossile Nostalgie

Wer sich jetzt von der neuen Gesetzgebung dazu verleiten lässt, eine neue fossile Öl- oder Gasheizung einzubauen, wettet gegen den europäischen Markt. Sie dürfen die Heizung zwar einbauen, aber niemand garantiert Ihnen, dass Sie die Betriebskosten in fünf oder zehn Jahren noch bezahlen können.

Lassen Sie sich von der aktuellen politischen Debatte nicht blenden. Zukunftssichere, effiziente und vor allem preisstabile Alternativen wie die Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Wärmenetz bleiben wirtschaftlich die deutlich klügere Wahl.

Als Ihr unabhängiger Energieberater rechne ich Ihnen die tatsächlichen Lebenszykluskosten der verschiedenen Heizsysteme gerne transparent vor – inklusive aller kommenden CO₂-Aufschläge. Sprechen Sie mich an, damit wir die beste Lösung für Ihr Gebäude finden!



Quellen:

  • Aktuelle politische Beschlüsse: Eckpunktepapier der Bundesregierung zum neuen "Gebäudemodernisierungsgesetz" (Stand Februar 2026).

  • Europäische Union: Richtlinie zum EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr, startend 2027.

  • Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ): Studien zum nachhaltigen Biomasse- und Biomethanpotenzial in Deutschland.

  • Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC): Wirtschaftswissenschaftliche Prognosen zur Entwicklung der CO₂-Preise in Europa.

 
 
 

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